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Im Bereich der Ziviljustiz werden die einschlägigen Informationen über das Vereinigte Königreich auf dem Europäischen Justizportal im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2026 verfügbar bleiben.

Mediation

England und Wales
England und Wales
Flag of England and Wales

Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen

Wenn Sie in England und Wales den Inhalt einer in einem grenzüberschreitenden Mediationsverfahren in der EU erzielten Vereinbarung, die zuvor in keinem anderen Mitgliedstaat für vollstreckbar erklärt wurde, durchsetzen wollen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag nach den im Folgenden beschriebenen Verfahren stellen:

• Wenn Sie im Zusammenhang mit der Rechtssache, in der sie die Mediation in Anspruch genommen haben, an einem laufenden Verfahren vor einem Gericht in England und Wales beteiligt sind, richten Sie den Antrag an dieses Gericht.

• Wenn Sie nicht an einem laufenden Verfahren vor einem Gericht in England und Wales beteiligt sind und die Mediation eine Zivil- oder Handelssache (ausgenommen Familiensachen) betrifft, richten Sie den Antrag auf Vollstreckbarerklärung des Inhalts Ihrer im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung entweder an den High Court oder an ein in der nachstehenden Liste aufgeführtes, für Zivilsachen zuständiges Gericht, das für ein solches Verfahren örtlich zuständig wäre, wenn statt eines Mediationsverfahrens sofort ein Gerichtsverfahren eingeleitet worden wäre. Sie könnten sich also beispielsweise an das Gericht, das für den Wohnsitz einer oder mehrerer Parteien zuständig ist, oder – falls die Rechtssache, in der Sie die Mediation in Anspruch genommen haben, Grundbesitz betrifft – das für den Bezirk, in dem sich der Grundbesitz befindet, zuständige Gericht wenden.

• Wenn Sie nicht an einem laufenden Verfahren vor einem Gericht in England und Wales beteiligt sind und die Mediation eine Familiensache betrifft, richten Sie den Antrag an ein in der Liste aufgeführtes, für Familiensachen zuständiges Gericht, das für ein solches Verfahren örtlich zuständig wäre, wenn statt des Mediationsverfahrens sofort ein Gerichtsverfahren eingeleitet worden wäre. Da sich die gerichtliche Zuständigkeit in Familiensachen in hohem Maße nach den Streitigkeiten bzw. dem Inhalt der Vereinbarung richtet, sollten sich die Beteiligten an das Gericht wenden, das für den Wohnsitz einer oder mehrerer Parteien zuständig ist. Die Beteiligten können sich aber auch von einem auf Familiensachen spezialisierten Anwalt in England und Wales zu dem für ihr Verfahren zuständigen Gericht beraten lassen.

Wenn Sie in England und Wales den Inhalt einer in einem grenzüberschreitenden Mediationsverfahren in der EU erzielten Vereinbarung, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat für vollstreckbar erklärt wurde, durchsetzen wollen, richtet sich das Verfahren, nach dem Sie einen entsprechenden Antrag stellen müssen, nach folgenden Rechtsvorschriften:

• bei Zivil- und Handelssachen (ausgenommen Familiensachen) nach der Verordnung (EG) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Neufassung), wobei der Antrag ausschließlich an den High Court of Justice zu richten ist

• bei Familiensachen:

i) nach der obengenannten Verordnung (EG) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 und/oder

ii) nach der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung

Ein aktuelle Liste der zuständigen Gerichte finden Sie unter dem folgenden Link: Court and Tribunal Finder

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